Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Seit 1. Februar 2013 gibt es für Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen und gemeinsame eheliche minderjährige Kinder haben, eine verpflichtende
Elternberatung, um dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben beraten lassen.
Unsere Beraterinnen sind vom Bundesministerium für Justiz anerkannt und zertifiziert.
Diese Beratung ist kostenpflichtig.